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   OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97   

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OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97 (https://dejure.org/1998,19531)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.1998 - 3 Ss 213/97 (https://dejure.org/1998,19531)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 3 Ss 213/97 (https://dejure.org/1998,19531)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe, Fahnenflucht, Verbot der Doppelbestrafung, Totalverweigerer, Verweigerung von Zivildienst, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

 
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  • BVerfG, 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82

    Neuerliche Befehlsverweigerung durch nichtanerkannten Kriegsdienstverweigerer und

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Vor der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann daher eine möglicherweise getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entsprechend den von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 entwickelten Grundsätzen zum dem die gesamte Handlungsweise beherrschenden Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied der mehreren äußeren Handlungen zu einer einheitlichen Handlung sein (vgl. BVerfGE NJW 1970, 1731; NJW 1983, 1600; NJW 1984, 1675, BGH JZ 1971, 190; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG NJW 1970, 1513).

    Demgemäss hat auch das Bundesverfassungsgericht in dem Nichtabhilfebeschluss vom 20.12.1982 (NJW 1983/1600) die Übertragung der Grundsätze über das Verbot der Doppelbestrafung auf nicht anerkannte Wehrdienstverweigerer abgelehnt.

    Da Art. 4 Abs. 3 GG die Wirkungen der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht abschließend regelt (vgl. BVerfGE NJW 1983, 1600), kommt hier zu Gunsten des Angeklagten auch kein Rückgriff auf Art. 4 Abs. 1 GG in Betracht; dies umso mehr, als ohnehin das Anerkennungsverfahren keine unzumutbare Hürde aufstellt und jedem zuzumuten ist.

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Zu einer Regelung der Art und Weise der Inanspruchnahme des Kriegsdienstverweigerungsrechts ist der Gesetzgeber durch Art. 4 Abs. 3 Satz 2 GG ausdrücklich ermächtigt worden (vgl. BVerfGE NJW 1985, 1519).

    Damit sollen sowohl die Träger des Grundrechts geschätzt, als auch die Wehrgerechtigkeit im Inneren und die Verteidigungsbereitschaft des grundrechtsgarantierenden Staates nach außen aufrechterhalten werden (vgl. BVerfGE NJW 1978 1245; NJW 1985, 1519) .

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Die Erforderlichkeit eines Anerkennungsverfahrens als Voraussetzung für die Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes stellt daher entgegen der Ansicht des Amtsrichters keine von der Verfassung nicht zugelassene Beschränkung des Grundrechts der Kriegsdienstverweigerung dar, sondern ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE NJW 1978, 1245).

    Damit sollen sowohl die Träger des Grundrechts geschätzt, als auch die Wehrgerechtigkeit im Inneren und die Verteidigungsbereitschaft des grundrechtsgarantierenden Staates nach außen aufrechterhalten werden (vgl. BVerfGE NJW 1978 1245; NJW 1985, 1519) .

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Die Tat, die Gegenstand der Verurteilung des Amtsgerichts Flensburg vom 30.11.1994 gewesen sei, und die nunmehr in Rede stehende Fahnenflucht des Angeklagten seien daher bei einer entsprechenden Anwendung der von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 (BVerfGE 23, 191) aufgestellten Grundsätze als ein und dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG anzusehen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 (BVerfGE 23, 191), die die wiederholte Ersatzdienstverweigerung durch Zeugen Jehovas betraf, ausgeführt, dass "dieselbe Tat" i.S. von Art. 103 GG auch dann vorliege, wenn die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst auf die ein für allemal getroffene und fortwirkende Gewissensentscheidung des Täters zurückgehe.

  • BVerfG, 28.02.1984 - 2 BvR 100/84

    Mehrfachverurteilung wegen Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Die von dem Bundesverfassungsgericht in der oben erwähnten Entscheidung entwickelten Grundsätze zu dem Verbot der Mehrfachbestrafung sind zwar, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, nicht nur auf Angehörige der Zeugen Jehovas, sondern grundsätzlich auch auf "Totalverweigerer" anwendbar, die nicht zu dieser Glaubensgemeinschaft gehören (vgl. BVerfGE NJW 1984, 1675; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG StV 1983, 369).

    Vor der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann daher eine möglicherweise getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entsprechend den von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 entwickelten Grundsätzen zum dem die gesamte Handlungsweise beherrschenden Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied der mehreren äußeren Handlungen zu einer einheitlichen Handlung sein (vgl. BVerfGE NJW 1970, 1731; NJW 1983, 1600; NJW 1984, 1675, BGH JZ 1971, 190; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG NJW 1970, 1513).

  • OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85

    Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Die von dem Bundesverfassungsgericht in der oben erwähnten Entscheidung entwickelten Grundsätze zu dem Verbot der Mehrfachbestrafung sind zwar, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, nicht nur auf Angehörige der Zeugen Jehovas, sondern grundsätzlich auch auf "Totalverweigerer" anwendbar, die nicht zu dieser Glaubensgemeinschaft gehören (vgl. BVerfGE NJW 1984, 1675; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG StV 1983, 369).

    Vor der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann daher eine möglicherweise getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entsprechend den von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 entwickelten Grundsätzen zum dem die gesamte Handlungsweise beherrschenden Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied der mehreren äußeren Handlungen zu einer einheitlichen Handlung sein (vgl. BVerfGE NJW 1970, 1731; NJW 1983, 1600; NJW 1984, 1675, BGH JZ 1971, 190; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG NJW 1970, 1513).

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Entgegen der Ansicht der Verteidigung lässt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.10.1971 (NJW 1972, 93) nicht entnehmen, dass eine einheitliche Tat i.S. des Art. 103 Abs. 3 GG aufgrund einer ein für allemal getroffenen Gewissensentscheidung auch dann angenommen werden könne, wenn keine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt sei.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Vor der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann daher eine möglicherweise getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entsprechend den von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 entwickelten Grundsätzen zum dem die gesamte Handlungsweise beherrschenden Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied der mehreren äußeren Handlungen zu einer einheitlichen Handlung sein (vgl. BVerfGE NJW 1970, 1731; NJW 1983, 1600; NJW 1984, 1675, BGH JZ 1971, 190; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG NJW 1970, 1513).
  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 434/70

    Fortgesetzte Gehorsamsverweigerung - Die Wehrdienstverpflichtung - Das Verbot der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Vor der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann daher eine möglicherweise getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entsprechend den von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 entwickelten Grundsätzen zum dem die gesamte Handlungsweise beherrschenden Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied der mehreren äußeren Handlungen zu einer einheitlichen Handlung sein (vgl. BVerfGE NJW 1970, 1731; NJW 1983, 1600; NJW 1984, 1675, BGH JZ 1971, 190; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG NJW 1970, 1513).
  • BayObLG, 14.03.1983 - RReg. 4 St 231/82
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
    Die von dem Bundesverfassungsgericht in der oben erwähnten Entscheidung entwickelten Grundsätze zu dem Verbot der Mehrfachbestrafung sind zwar, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, nicht nur auf Angehörige der Zeugen Jehovas, sondern grundsätzlich auch auf "Totalverweigerer" anwendbar, die nicht zu dieser Glaubensgemeinschaft gehören (vgl. BVerfGE NJW 1984, 1675; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG StV 1983, 369).
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